Bei der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz müssen die Grundrechte und Interessen älterer Menschen besser berücksichtigt und geschützt werden. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in ihrer Stellungnahme „Künstliche Intelligenz nutzen – Interessen und Grundrechte älterer Menschen schützen!“. So müssen KI-Anwendungen daraufhin überprüft werden, inwieweit sie altersdiskriminierend sind oder stereotype Altersbilder reproduzieren, heißt es in der Stellungnahme. Der Schutz der Interessen und Rechte älterer Menschen beim Einsatz von KI müsse gesetzlich verankert werden.
Nach Ansicht der BAGSO müssen ältere Menschen verstärkt Zugang zu Bildungsangeboten haben, in denen sie den Umgang mit KI-Systemen und -Produkten erlernen und ihre kritische Medienkompetenz stärken können. Sie sollten zudem bereits in die Entwicklung von KI einbezogen werden. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz müsse stets transparent gemacht werden. Die BAGSO fordert dazu eine Kennzeichnungspflicht für KI-Produkte, zum Beispiel bei Informationen, Fotos oder Filmen, die unter Einbeziehung von KI erstellt wurden.
Die BAGSO begrüßt, dass KI-Anwendungen insbesondere in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit ältere Menschen in ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützen und ihre Versorgung verbessern können. Dies gilt für sprachgesteuerte Assistenzsysteme ebenso wie z.B. für Telemedizin und Smart Home-Anwendungen. Sie warnt jedoch davor, dass ältere Menschen ohne die erforderlichen finanziellen Mittel von der Nutzung ausgeschlossen werden könnten. Die BAGSO setzt sich deshalb für die finanzielle Förderung einer digitalen Ausstattung im Rahmen der Grundsicherung ein.
Anlass für die Stellungnahme ist die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz in allen Lebensbereichen sowie der AI-Act der EU, der im März 2024 verabschiedet wurde.